Herzlich Willkommen beim Zentralrat Deutschland, ZD, ZdD, ZDI - Der ZD hat die Aufgabe der zentralen Erfassung aller Deutschen, damit das Volk das Recht entsprechend der Satzung und dem Ermächtigungsgesetz einfordern kann, wie unter Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG zu Art. 25 GG vorgegeben ist. Denn die Pflicht der Volkserhaltung ist die Grundlage der Selbsterhaltung,
denn:
Niemand schafft größeres Unrecht als der, der als Amtsträger Recht und Wahrheit beugt, und dem Volk beharrlich über Lügen- und Volksverhetzungsmedien, die Irr- und Falschlehren einzutrichtern, um so vom belogenen, betrogenen u. handlungsunfähig gemachten Volk gewählt zu werden, die wundersame Schuldbefreiung zu erwirken. Das Volk übernimmt die Verbrechensschuld der Zwingherren und Auftragsmörder und bestätigt mit der Wahlstimme zugleich, es so gewollt zu habe, den Völkermord am eigenen Volk?
Rechtsgrundlage und Satzung zum Zentralrat Deutschland (ZD)!
Das Grundgesetz (GG) nach Art 25 GG als Ermächtigungsgesetz vom 06.06.06
§ 1. Sinn und Zweck ist:
a. die zentrale Feststellung der noch vorhandenen Personen des ?Deutschen Volkes",
b. um die Handlungsfähigkeit wieder herstellen zu können, die mangels Organisation laut der BRD -- BVG - Entscheidung von 1973 nicht besteht,
c. wobei das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1913 die Rechtsgrundlage bildet.
§ 2. Rechtsgrundlage ist das Völkerrecht laut Art. 25 GG in Verbindung des Sonderstatus gemäß der HLKO durch die Alliierten gemäß ihren Kontroll- und Sperrgesetzen, wonach die Rechts- und Vermögenslage des fortbestehenden Deutschen Reiches u. Volkes eingefroren ist. Denn die BRD mit der DDR waren nur Verwaltungsprodukte aus dem 4 + 2 Vertrag der 4 Alliierten bis 1990. Reichsrecht bricht Landes- u. Besatzungsrecht, siehe HLKO + Art. 25 GG
§ 3. Da die BRD mit der DDR, genauso wie das Parteienkonstrukt der Weimarer Republik mit der Verfassung von 1919 keine Völkerrechtssubjekte sind, sondern nur Verwaltungsprodukte fremder Mächte, kann nur auf die Verfassung von 1871 zurückgegriffen werden, wobei nur die Kriegsschuldfrage des 30-jährigen Krieges von 1914 bis 1945 mit einem Kaiserdoppelmord begonnen, in Fortsetzung der verbrannten Erde, die Grundlage von Friedensverhandlungen sein kann.
§ 4. Dies ist auch der Grund, warum die durch die Alliierten festgeschriebene Rechtslage nicht verändert werden darf, da nur das Deutsche Volk das Recht gemäß dem Völkerrecht dazu hat, nicht aber Verwaltungsprodukte, dessen Handlungen diese selbst zu verantworten haben. Alle geschlossenen Verträge sind daher nichtig, mit entsprechendem Haftungsanspruch. (siehe dazu Art. 34 GG zu § 823, 826, 829, 831, 832, 839 BGB)
§ 5. Wie aus dem GG für die BRD ersichtlich, ist in Art. 139 und 120 GG das Alliiertenrecht festgeschrieben, das alle Grundrechte des besetzten Landes völkerrechtswidrig außer Kraft setzt. Da aber in Art. 25 GG das Völkerrecht allen Gesetzen vorgehen sollte, der Parteiendemos der BRD nicht volkslegitimiert gegen die eigenen Grundrechte, besonders seit 1990 in der Handlung des Hochverrats zum Völkermord handelt, ist die gesetzgebende- mit der unrechtsprechenden Gewalt, die die Exekutive gegen Personen u. Volk richtet, der gesetzmäßigen Strafe zuzuführen. (siehe § 81/2 StGB und § 6 VStGB)
§ 6. So kann die derzeitige Rechtsgrundlage bis zur Vereinigung des ganzen Deutschen Reiches nur das GG für die BRD aus dem 4 + 2 Vertrag der Alliierten entsprechend dem Völkerrecht und der HLKO, als Ermächtigungsgesetz vorübergehend sein, siehe dazu das GG gem. Art 25 GG.
§7. Das Grundgesetz (GG) von 1949, von den Alliierten gemäß ihren Kontroll- und Sperrgesetzen so bestimmt, gemäß dem Völkerrecht als Ermächtigungsgesetz modifiziert, bleibt bis zur Wiederherstellung der Identität und Selbstfindung des Deutschen Volkes die Rechtsgrundlage, damit das Recht laut Völkerrecht (Art. 25 zu 146 GG) eingefordert werden kann. Damit sind Art. 21 bis 24 GG, sowie Art 27 bis 33 GG, Art. 36 bis 55 GG und Art. 57 bis 96 außer Art. 60 u. 73 GG ersatzlos zu streichen, da im Widerspruch zu Art. 25 GG. Art. 14, 16, 19, 20, 35, 56, 60, 73, 110 GG sind nach Art. 25 GG zu modifizieren, siehe dazu die ZD- Zusammenfassung vom 06.06.06.
Prof. h.c. (unemcr) Heino Janßen
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Autor: heinojanssen
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Agregado: October 2, 2007